|
|
Anfrage
Wartungsvertrag
Gerne übernehmen wir die Wartung Ihres Heizungssystems. Bitte
füllen Sie das nachfolgende Formular vollständig aus und klicken
Sie auf "Abschicken". Wir unterbreiten Ihnen dann umgehend
ein entsprechendes Angebot, basierend auf den untenstehenden
Bedingungen.
Bedingungen des Wartungsvertrags
1. Art und Umfang der Arbeiten
Die Firma Michael Grübius überprüft und wartet jährlich
einmal das oben aufgeführte Wartungsobjekt auf technisch
einwandfreie Funktion und Sicherheit.
Die Wartung und Überprüfung wird schriftlich oder
telefonisch angekündigt.
Folgende Einzeltätigkeiten beinhaltet jede Wartung:
- Reinigung und Einstellung des Brenners
- Düsenwechsel und Einstellung des Heizölfilters
- Reinigung der Heizgaszüge und der Bodenwanne (falls
vorhanden)
- Auswechseln von defekten Teilen (Kleinteile bis 3 Euro
sind in der Wartungspauschale enthalten)
- Neues Einregulieren der Geräte auf optimale Werte
- Prüfung der Funktion aller Regelungs- und
Sicherheitseinrichtungen
- Dichtheitsprüfung der Geräte und der Geräteanschlüsse
- Prüfung des wasserseitigen Anlagedruckes und des
Gegendruckes des Membran-Ausdehnungsgefäßes
- Prüfung der Abgasanlage mit PPM-Messung laut Vorschrift
2. Berechnungsgrundlage
Der Wartungspauschalpreis beträgt: (wird im Angebot
mitgeteilt)
a) Material
Der Pauschalpreis enthält den Aufwand für Material und
Ersatzteile z.B. Dichtungen bis 3 Euro zuzüglich der
jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
b) Lohnaufwand
Die Pauschale beinhaltet den Kundendiensteinsatz an
Werktagen für die unter Punkt 1 aufgeführten Geräte.
Monteuranforderungen außerhalb des Wartungsvertrages werden
gesondert zuzüglich der jeweils gültigen Fahrtkosten
berechnet. Für Anforderungen außerhalb der üblichen
Arbeitszeit - NOTDIENST - wird ein Aufschlag von 50% auf den
jeweils gültigen Stundensatz berechnet.
Nicht eingeschlossen in den Wartungsvertrag sind Schäden,
die durch Feuer, Wasser, Bruch, Frost oder Korrosion oder
den Gerätenutzer entstanden sind.
3. Dauer und Kündigung des Vertrages
Der Vertrag beginnt mit Datum und Unterschrift. Der Vertrag
verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht 4 Wochen
vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich von einer der
Vertragsparteien gekündigt wird.
Dieser Vertrag ersetzt jeden vorherigen Wartungsvertrag.
4. Haftung
Wir leisten unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche
Gewähr für die Güte und Zweckmäßigkeit der verwendeten
Materialien und für die sachgemäße Ausführung der
Arbeiten gemäß Absatz 1 in der Weise, dass alle Mängel
behoben werden. Die Art und Weise der Mängelbeseitigung
liegt im Ermessen unserer Firma.
5. Schlussbestimmung
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu
Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Jede Vertragspartei
erhält eine Ausführung dieses Vertrages. Gerichtsstand ist
Neustadt/Weinstraße.
|
|